Sicherungsmaßnahme

apollo corporate finance GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur apollo corporate finance GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 1021/26 A-77-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1021/26 A-77-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 95514
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
06.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Unternehmens- und Finanzberatung.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 810 IN 1021/26 A-77- In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der apollo corporate finance GmbH, - zurzeit führungslos -, Große Eschersheimer Straße 13, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 95514), vertr. d.: 1. apollo real estate service GmbH & Co. KG, (AG Frankfurt am Main, HRA 44726), Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. apollo real estate holding GmbH, (AG Frankfurt am Main, HRB 94240), Schillerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.1. Paola Fruttuoso, Goldbach, (Geschäftsführerin), 1.1.2. Andreas Krone, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 1.1.3. Dr. Marcel Crommen, Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 06.07.2026 um 10:20 Uhr gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Im übrigen gilt der Beschluss vom 23.06.2026 weiter.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten