Sicherungsmaßnahme
ANHK GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur ANHK GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2025, Aktenzeichen 810 IN 997/25 A-11-1.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 997/25 A-11-1
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 115394
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 10.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Eike Edo Happe
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Entwicklung, die Herstellung, die Bearbeitung und der Vertrieb von Metallbauteilen für die Industrie, insbesondere von Gussteilen für die Automobilindustrie und deren Zulieferer in eigenen oder auch in Betrieben von Beteiligungsgesellschaften
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 997/25 A-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ANHK GmbH, Zeilweg 44, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115394), vertr. d.: Feha Camic, (Geschäftsführerin), ist am 10.07.2025 um 12:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Eike Edo Happe, Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 74 74 89 80, Fax: 069/ 74 74 89 81 0, E-Mail: frankfurt@eckert.law, Internet: www.eckert.law bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.07.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.07.2025