Forderungsprüfung
Andreas Kufferath GmbH & Co KG (seit 25.11.2008 umfirmiert in Kuff GmbH & Co. KG)
Düren-Mariaweiler
Das Amtsgericht Aachen hat zur Andreas Kufferath GmbH & Co KG (seit 25.11.2008 umfirmiert in Kuff GmbH & Co. KG) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.04.2021, Aktenzeichen 91 IN 265/08.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 91 IN 265/08
- Registerbezug
- Düren, HRA 457
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.04.2021
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 265/08
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 457 eingetragenen
Andreas Kufferath GmbH & Co KG (seit 25.11.2008 umfirmiert in Kuff GmbH & Co.
KG), Andreas-Kufferath-Platz 1, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch die
persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des
Amtsgerichts Düren unter HRB 706 eingetragene AKURATH
Kufferath-Beteiligungssellschaft mit beschränkter Haftung,
Andreas-Kufferath-Platz 1, 52353 Düren, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Dr. Heinz Odenthal, Von-Ketteler-Straße 3, 40789 Monheim und,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 2772 eingetragene
Kufferath Beteiligungs-OHG, Andreas-Kufferath-Platz 1, 52353 Düren, diese
vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Karl Theodorf
Kufferath, Andreas-Kufferath-Platz 1, 52353 Düren und die Kufferath GmbH,
Andreas-Kufferath-Platz 1, 52353 Düren
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 23.07.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen,
Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 265/08
Amtsgericht Aachen, 26.04.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 457 eingetragenen
Andreas Kufferath GmbH & Co KG (seit 25.11.2008 umfirmiert in Kuff GmbH & Co.
KG), Andreas-Kufferath-Platz 1, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch die
persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des
Amtsgerichts Düren unter HRB 706 eingetragene AKURATH
Kufferath-Beteiligungssellschaft mit beschränkter Haftung,
Andreas-Kufferath-Platz 1, 52353 Düren, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Dr. Heinz Odenthal, Von-Ketteler-Straße 3, 40789 Monheim und,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRA 2772 eingetragene
Kufferath Beteiligungs-OHG, Andreas-Kufferath-Platz 1, 52353 Düren, diese
vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Karl Theodorf
Kufferath, Andreas-Kufferath-Platz 1, 52353 Düren und die Kufferath GmbH,
Andreas-Kufferath-Platz 1, 52353 Düren
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 23.07.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen,
Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 265/08
Amtsgericht Aachen, 26.04.2021