Insolvenzplan

AluTec GmbH

Fürth

Das Amtsgericht Fürth hat zur AluTec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2026, Aktenzeichen IN 41/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Fürth
Aktenzeichen
IN 41/26
Registerbezug
Fürth, HRB 7127
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
24.06.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1998
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Gießen und die Weiterverarbeitung von Aluminiumlegierungen.

Termine und Fristen

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  • Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

IN 41/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

AluTec GmbH, Boxdorfer Straße 27, 90765 Fürth, vertreten durch die Geschäftsführer Grosch Manfred Johann und Schiffer Daniel Hans
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 7127
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlmann - Früchtl - Oppermann PartmbB, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 79/26KU01

Die Schuldnerin bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 01.07.2026, 10:00 Uhr, 2. OG, Bäumenstraße 28, Fürth, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

1. Der Geschäftsbetrieb der Insolvenzschuldnerin wird vorläufig fortgeführt.
2. Die eigenverwaltende Schuldnerin wird vorerst nicht mit der Erstellung eines
Insolvenzplans beauftragt.
3. Der Verwertung der Insolvenzmasse wird vorsorglich zugestimmt. Die
eigenverwaltende Schuldnerin wird ermächtigt, das zur Insolvenzmasse
gehörende Vermögen zu verwerten, § 159 InsO.
4. Der freihändigen Verwertung des Betriebsgrundstückes unter der Anschrift
Boxdorfer Straße 27 in 90765 Fürth, 404/2 (3.127 m²), 404/5 (3.336 m²), 404/9
(1.350 m²) sowie 1/6 Miteigentum an Flurstück 404/8, insgesamt 7.938 m² wird
unter Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der grundpfandrechtlich
gesicherten Gläubiger zugestimmt.
5. Vorsorglich wird auch der Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen
zugestimmt, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 24.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Eröffnung des Verfahrens
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