Insolvenzbekanntmachung
Alois Herrmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Merchweiler
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Alois Herrmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2020, Aktenzeichen 107 IN 3/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 107 IN 3/20
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB HRB 43377
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 18.08.2020
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 3/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43377
eingetragenen Alois Herrmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße
72, 66589 Merchweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau
Birgitta Herrmann-Feß und Frau Christine Herrmann
in vorstehendem Verfahren ist der Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters
eingegangen.
Die Beteiligten erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2
Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung.
Die Antragsunterlagen können auf der zuständigen Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280
Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
107 IN 3/20
Amtsgericht Saarbrücken, 18.08.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43377
eingetragenen Alois Herrmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße
72, 66589 Merchweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau
Birgitta Herrmann-Feß und Frau Christine Herrmann
in vorstehendem Verfahren ist der Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters
eingegangen.
Die Beteiligten erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2
Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung.
Die Antragsunterlagen können auf der zuständigen Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280
Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
107 IN 3/20
Amtsgericht Saarbrücken, 18.08.2020