Forderungsprüfung
Allergo Healthcare KG
Boizenburg
Das Amtsgericht Schwerin hat zur Allergo Healthcare KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2024, Aktenzeichen 580 IN 395/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 395/23
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 4486
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 02.09.2024
- Rechtsform
- KG
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
580 IN 395/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allergo Healthcare KG, vertreten durch d. persönl. haft. Gesellschafter ALLERGO GLOBAL INTERNATIONAL LIMITED, Dublin, dieser vertreten durch den director Daniel Schönfelder, Boizenburg, Markt 12, 19258 Boizenburg
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 4486
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 16.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Allergo Healthcare KG, vertreten durch d. persönl. haft. Gesellschafter ALLERGO GLOBAL INTERNATIONAL LIMITED, Dublin, dieser vertreten durch den director Daniel Schönfelder, Boizenburg, Markt 12, 19258 Boizenburg
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 4486
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 16.08.2024