Insolvenzbekanntmachung

Agrimotion Deutschland GmbH

Troisdorf

Das Amtsgericht Bonn hat zur Agrimotion Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 95 IN 54/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
95 IN 54/25
Registerbezug
Siegburg, HRB 17447
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.05.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
33.300 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der internationale Handel mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln aller Art, insbesondere mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Bioziden, Beratung, Vermittlung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 54/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17447 eingetragenen Agrimotion Deutschland GmbH, Carl-Diem-Str. 3, 53840 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Herdick, Carl-Diem-Str. 3, 53840 Troisdorf

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen d. Insolvenzverwalt. (§§ 160, 161 InsO), hier:
,

A.
Zustimmung zum Abschluß eines Vergleichs zur Abgeltung aller Ansprüche der Masse gegen Herrn Herdick.

B.

Zustimmung zum Abschluß einer Veräußerung des Geschäftsbetriebes mit den in dieesem Vertrag aufgeführten Wirtschaftsgütern mitsamt etwaig ausgewiesener Fremdrechte (Asset Deal) an die Agrimotion Europe GmbH i.G. Troisdorf gem. Schreiben des Insolvenzverwalters vom 06.05.2026 nebst Entwurf des Asset Deals. bestimmt auf

Donnerstag, 11.06.2026, 08:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

95 IN 54/25
Amtsgericht Bonn, 11.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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