Sicherungsmaßnahme

Agrimotion Deutschland GmbH

Troisdorf

Das Amtsgericht Bonn hat zur Agrimotion Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2025, Aktenzeichen 95 IN 54/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
95 IN 54/25
Registerbezug
Siegburg, HRB 17447
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.10.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Benno Goost
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
33.300 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der internationale Handel mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln aller Art, insbesondere mit Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Bioziden, Beratung, Vermittlung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 95 IN 54/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 17447 eingetragenen Agrimotion Deutschland GmbH, Carl-Diem-Str. 3, 53840 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volker Herdick, Carl-Diem-Str. 3, 53840 Troisdorf

ist am 29.10.2025, um 10:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Benno Goost, Wilhelmstr. 23a, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

95 IN 54/25
Amtsgericht Bonn, 29.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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