Aufhebung des Verfahrens
AFT Transport & Spedition UG (haftungsbeschränkt)
Rüsselsheim
Das Amtsgericht Darmstadt hat zur AFT Transport & Spedition UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 9 IN 751/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 751/25
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 103383
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 23.12.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist der Güterverkehr bis 3,5 Tonnen sowie Dienstleistungen im Transportbereich und Spedition
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr.: 9 IN 751/25 .In dem Insolvenzverfahren der AFT Transport & Spedition UG (haftungsbeschränkt), Sandgasse 8, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 103383), vertr. d.: Tomasz Dluski, Sandgasse 8, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführer), wird unter Abhilfe der sofortigen Beschwerde der Insolvenzverwalterin in dem Parallel-Verfahren 9 IN 558/25 vom 18.12.2025 der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 15.12.2025 aufgehoben.
G r ü n d e :
Es liegt eine Doppeleröffnung vor. Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Eröffnungsbeschluss vom 08.10.2025 unter dem Aktenzeichen 9 IN 558/25 das Insolvenzverfahren eröffnet und Frau Rechtsanwältin Nora Wagner zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Durch ein Büroversehen wurde wiederum unter dem hiesigen Aktenzeichen mit Eröffnungsbeschluss vom 15.12.2025 das Insolvenzverfahren eröffnet und Frau Rechtsanwältin Eliza Kryc zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Die zeitlich jüngere Insolvenzeröffnung ist rechtsfehlerhaft, ein doppelter Insolvenzbeschlag der gleichen Insolvenzmasse ist rechtlich und faktisch ausgeschlossen, die Insolvenzverwalterin in dem zeitlich älteren Insolvenzverfahren 9 IN 558/25 ist hierdurch beschwert.
Der Eröffnungsbeschluss in dem hiesigen Verfahren war aufzuheben.
Sämtliche Gläubiger haben ihre Forderungen in dem am 08.10.20256 eröffneten Insolvenzverfahren 9 IN 558/25 anzumelden.
Amtsgericht Darmstadt, 22.12.2025.
G r ü n d e :
Es liegt eine Doppeleröffnung vor. Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Eröffnungsbeschluss vom 08.10.2025 unter dem Aktenzeichen 9 IN 558/25 das Insolvenzverfahren eröffnet und Frau Rechtsanwältin Nora Wagner zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Durch ein Büroversehen wurde wiederum unter dem hiesigen Aktenzeichen mit Eröffnungsbeschluss vom 15.12.2025 das Insolvenzverfahren eröffnet und Frau Rechtsanwältin Eliza Kryc zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Die zeitlich jüngere Insolvenzeröffnung ist rechtsfehlerhaft, ein doppelter Insolvenzbeschlag der gleichen Insolvenzmasse ist rechtlich und faktisch ausgeschlossen, die Insolvenzverwalterin in dem zeitlich älteren Insolvenzverfahren 9 IN 558/25 ist hierdurch beschwert.
Der Eröffnungsbeschluss in dem hiesigen Verfahren war aufzuheben.
Sämtliche Gläubiger haben ihre Forderungen in dem am 08.10.20256 eröffneten Insolvenzverfahren 9 IN 558/25 anzumelden.
Amtsgericht Darmstadt, 22.12.2025.