Aufhebung des Verfahrens
ADVANSA GmbH
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur ADVANSA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2020, Aktenzeichen 259 IN 12/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 12/19
- Registerbezug
- Hamm, HRB HRB 2532
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.02.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 12/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2532 eingetragenen
ADVANSA GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Dr. Heinrich Meierkord, Steingraben 25, 59494 Soest
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, Poststraße 1, 40213
Düsseldorf
wird heute, am 18.02.2020 um 15:00 Uhr, die Anordnung der Eigenverwaltung auf
Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele,
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, Telefon: 023154110, Fax: 02315411266.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
259 IN 12/19
Amtsgericht Dortmund, 18.02.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2532 eingetragenen
ADVANSA GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Dr. Heinrich Meierkord, Steingraben 25, 59494 Soest
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, Poststraße 1, 40213
Düsseldorf
wird heute, am 18.02.2020 um 15:00 Uhr, die Anordnung der Eigenverwaltung auf
Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele,
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, Telefon: 023154110, Fax: 02315411266.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
259 IN 12/19
Amtsgericht Dortmund, 18.02.2020