Vergütungsfestsetzung

ADVANSA GmbH

Hamm

Das Amtsgericht Dortmund hat zur ADVANSA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2023, Aktenzeichen 259 IN 12/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 12/19
Registerbezug
Hamm, HRB 2532
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.06.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Achim Thomas Thiele

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 12/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses wie folgt festgesetzt.

Vergütung EUR
Reisezeit und Fahrtkosten EUR
Endbetrag EUR

Den darüber hinausgehenden Antrag hat das Gläubigerausschussmitglied zurückgenommen.

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung für Gläubigerausschussmitglieder in Verfahren die dem vor 01.01.2021 beantragt wurden regelmäßig EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von EUR angemessen ist. Für 60,5 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR.

Anders als vom Antragsteller angenommen, liegt der von ihm veranschlagte Stundensatz damit nicht im unteren Drittel, sondern an der oberen Grenze der möglichen Stundensätze.
Aufgrund der Qualifikation des Antragstellers ist der Stundensatz von € jedoch trotzdem angemessen.

Neben der für die Tätigkeit anzusetzenden Vergütung, war dem Antragsteller die Fahrzeit und die Reisekosten zu erstatten.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde statthaft. Er ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses bzw. die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Beschwerde kann beim Amtsgericht Dortmund eingelegt werden. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.103 eingesehen werden.

259 IN 12/19
Amtsgericht Dortmund, 25.05.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Aufhebung des Verfahrens
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens