Insolvenzbekanntmachung
Adria Massivbau GmbH
Wachenroth
Das Amtsgericht Fürth hat zur Adria Massivbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.01.2026, Aktenzeichen IN 652/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 652/25
- Registerbezug
- Fürth, HRB 17837
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines Bauträgergeschäftes sowie der Grundstückshandel.
Veröffentlichungstext
IN 652/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Adria Massivbau GmbH, Johann-Philipp-Ring 17, 96193 Wachenroth, vertreten durch den Geschäftsführer Petko Davor
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 17837
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1)
die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, das Grundstück der Schuldnerin: Neuhauser Hauptstraße 27a, 91325 Adelsdorf, Grundbuch für Neuhaus, geführt beim Amtsgericht Erlangen, Gemarkung Neuhaus, Fl.St. 74/3; Blatt 1037, aus freier Hand zu veräußern, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
2)
die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung solcher Streitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
wird bestimmt auf
Dienstag, 10.02.2026, 10:30 Uhr
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 20.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Adria Massivbau GmbH, Johann-Philipp-Ring 17, 96193 Wachenroth, vertreten durch den Geschäftsführer Petko Davor
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 17837
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1)
die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, das Grundstück der Schuldnerin: Neuhauser Hauptstraße 27a, 91325 Adelsdorf, Grundbuch für Neuhaus, geführt beim Amtsgericht Erlangen, Gemarkung Neuhaus, Fl.St. 74/3; Blatt 1037, aus freier Hand zu veräußern, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO.
2)
die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung solcher Streitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
wird bestimmt auf
Dienstag, 10.02.2026, 10:30 Uhr
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 20.01.2026