Forderungsprüfung
ADL EUROPE GMBH
Lichtenfels
Das Amtsgericht Coburg hat zur ADL EUROPE GMBH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.10.2024, Aktenzeichen IN 282/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 282/18
- Registerbezug
- Coburg, HRB 4181
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 11.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 282/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADL EUROPE GMBH, Siedlerstraße 8, 96215 Lichtenfels, vertreten durch die Geschäftsführerin Dietz Sandra, geb. Brocke
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 4181
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 10.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADL EUROPE GMBH, Siedlerstraße 8, 96215 Lichtenfels, vertreten durch die Geschäftsführerin Dietz Sandra, geb. Brocke
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 4181
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 10.10.2024