Insolvenzbekanntmachung
ADL EUROPE GMBH
Lichtenfels
Das Amtsgericht Coburg hat zur ADL EUROPE GMBH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2022, Aktenzeichen IN 282/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 282/18
- Registerbezug
- Coburg, HRB 4181
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 08.07.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 282/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADL EUROPE GMBH, Siedlerstraße 8, 96215 Lichtenfels, vertreten durch die Geschäftsführerin Dietz Sandra, geb. Brocke, geboren am 24.08.1970
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 4181
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Abschluss eines Vergleichs über einen Gesamtbetrag von 1.800,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Gesellschafter A. Dietz
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.07.2022 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 08.07.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADL EUROPE GMBH, Siedlerstraße 8, 96215 Lichtenfels, vertreten durch die Geschäftsführerin Dietz Sandra, geb. Brocke, geboren am 24.08.1970
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 4181
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Abschluss eines Vergleichs über einen Gesamtbetrag von 1.800,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Gesellschafter A. Dietz
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.07.2022 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 08.07.2022