Forderungsprüfung
ADL EUROPE GMBH
Lichtenfels
Das Amtsgericht Coburg hat zur ADL EUROPE GMBH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2019, Aktenzeichen IN 282/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 282/18
- Registerbezug
- Coburg, HRB 4181
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 25.09.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 282/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADL EUROPE GMBH, Siedlerstraße 8, 96215 Lichtenfels, vertreten durch die
Geschäftsführerin Dietz Sandra, geb. Brocke, geboren am 24.08.1970,
Siedlerstraße 2, 96215 Lichtenfels
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 4181
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 24.09.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADL EUROPE GMBH, Siedlerstraße 8, 96215 Lichtenfels, vertreten durch die
Geschäftsführerin Dietz Sandra, geb. Brocke, geboren am 24.08.1970,
Siedlerstraße 2, 96215 Lichtenfels
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 4181
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 24.09.2019