Forderungsprüfung
Adel und Herrlich GmbH & Co. KG
Dülmen
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Adel und Herrlich GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2025, Aktenzeichen 810 IN 519/20 A-6-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 519/20 A-6-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRA 49983
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 25.06.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
810 IN 519/20 A-13-6 In dem Insolvenzverfahren Adel und Herrlich GmbH & Co. KG, Gausepatt 45, 48249 Dülmen (AG Frankfurt am Main, HRA 49983),
vertreten durch:
1. Adel und Herrlich Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
2. Aram Maloyan, Chelles, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 14.07.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.06.2025
vertreten durch:
1. Adel und Herrlich Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin),
2. Aram Maloyan, Chelles, FRANKREICH, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 14.07.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.07.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.06.2025