Aufhebung des Verfahrens
Adam seit 1914 GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Adam seit 1914 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2019, Aktenzeichen 503 IN 29/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 29/19
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB HRB 60214
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.12.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Biner Bähr
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Ausführung sämtlicher Maler-, Anstrich- und Tapezierarbeiten, Bodenverlegung und Betonsanierung sowie Restaurierung von Kirchen und Gestaltung von Fassaden.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 29/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60214
eingetragenen Adam seit 1914 GmbH, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Nothofer, Freiheitsstr. 191,
41747 Viersen
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, §
272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr,
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
503 IN 29/19
Amtsgericht Düsseldorf, 19.12.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60214
eingetragenen Adam seit 1914 GmbH, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Nothofer, Freiheitsstr. 191,
41747 Viersen
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, §
272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr,
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht
mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
503 IN 29/19
Amtsgericht Düsseldorf, 19.12.2019