Schlusstermin
Adam seit 1914 GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Adam seit 1914 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2026, Aktenzeichen 503 IN 29/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 29/19
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 60214
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Ausführung sämtlicher Maler-, Anstrich- und Tapezierarbeiten, Bodenverlegung und Betonsanierung sowie Restaurierung von Kirchen und Gestaltung von Fassaden.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 29/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60214 eingetragenen Adam seit 1914 GmbH, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Nothofer, Freiheitsstr. 191, 41747 Viersen
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 699.977,19 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR zur Verfügung.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
503 IN 29/19
Amtsgericht Düsseldorf, 05.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60214 eingetragenen Adam seit 1914 GmbH, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Nothofer, Freiheitsstr. 191, 41747 Viersen
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 699.977,19 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR zur Verfügung.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
503 IN 29/19
Amtsgericht Düsseldorf, 05.08.2026