Forderungsprüfung

Adam seit 1914 GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Adam seit 1914 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2019, Aktenzeichen 503 IN 29/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 29/19
Registerbezug
Düsseldorf, HRB HRB 60214
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.11.2019
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2009
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Ausführung sämtlicher Maler-, Anstrich- und Tapezierarbeiten, Bodenverlegung und Betonsanierung sowie Restaurierung von Kirchen und Gestaltung von Fassaden.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 29/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60214
eingetragenen Adam seit 1914 GmbH, Roßstr. 31, 40474 Düsseldorf, gesetzlich
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Max Nothofer, Freiheitsstr. 191,
41747 Viersen

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 09.12.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 04.11.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227
Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die
Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach
dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

503 IN 29/19
Amtsgericht Düsseldorf, 04.11.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Aufhebung des Verfahrens
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Eröffnung des Verfahrens
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