Sicherungsmaßnahme
AD Bau & Reinigung GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur AD Bau & Reinigung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2025, Aktenzeichen 810 IN 1267/25 A-5-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1267/25 A-5-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 105328
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 30.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Karl-Heinz Trebing
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 10.000.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beschaffung, Erbringung, Vermarktung und Koordinierung jeglicher IT & TK-Leistungen und zugehöriger Leistungen sowie Dienstleistungen für den DB-Konzern und Dritte, einschließlich Consulting, Softwareentwicklung, Softwarepflege, Vorhaltung und Betrieb von Rechenzentren, nicht öffentlichen Netzen und Datenverarbeitungssystemen, Planungs- und Projektdienstleistungen im Telekommunikationsbereich sowi …
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1267/25 A-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AD Bau & Reinigung GmbH, Bruchfeldstraße 128, 60528 Frankfurt am Main, vertr. d.: Mito Hasanovic, (Geschäftsführer), ist am 29.09.2025 um 16:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.09.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.09.2025