Forderungsprüfung
ACE Pressen & Hydraulik GmbH
Moosburg
Das Amtsgericht Landshut hat zur ACE Pressen & Hydraulik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2026, Aktenzeichen IN 754/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 754/25
- Registerbezug
- Landshut, HRB 7591
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 31.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Hydraulik- und Industrieservice.
Veröffentlichungstext
IN 754/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ACE Pressen & Hydraulik GmbH, Stadtwaldstraße 73, 85368 Moosburg, vertreten durch den Geschäftsführer Engelhardt Clemens, verstorben am 30.11.2025
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 7591
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 30.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ACE Pressen & Hydraulik GmbH, Stadtwaldstraße 73, 85368 Moosburg, vertreten durch den Geschäftsführer Engelhardt Clemens, verstorben am 30.11.2025
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 7591
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 30.07.2026