Insolvenzbekanntmachung
ACE Pressen & Hydraulik GmbH
Moosburg
Das Amtsgericht Landshut hat zur ACE Pressen & Hydraulik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen IN 754/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 754/25
- Registerbezug
- Landshut, HRB 7591
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Hydraulik- und Industrieservice.
Veröffentlichungstext
IN 754/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ACE Pressen & Hydraulik GmbH, Stadtwaldstraße 73, 85368 Moosburg, vertreten durch den Geschäftsführer Engelhardt Clemens, verstorben am 30.11.2025
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 7591
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 14.01.2026 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 03.11.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Alexander Saponjic
Innere Münchener Straße 26, 84036 Landshut
Telefon: +49(871)94321-0
Telefax: +49(871)94321-50
Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 01.12.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 06.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ACE Pressen & Hydraulik GmbH, Stadtwaldstraße 73, 85368 Moosburg, vertreten durch den Geschäftsführer Engelhardt Clemens, verstorben am 30.11.2025
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 7591
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. In dem am 14.01.2026 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 03.11.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Alexander Saponjic
Innere Münchener Straße 26, 84036 Landshut
Telefon: +49(871)94321-0
Telefax: +49(871)94321-50
Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 01.12.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 06.10.2026