Sicherungsmaßnahme

Abwasser tec GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Abwasser tec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.02.2026, Aktenzeichen 810 IN 135/26 A-3-7.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 135/26 A-3-7
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 116337
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
02.02.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christine Tryfon
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Kanalreinigung, Kanalsanierung, Abflussreinigung, Rohrreinigung, Analyse von Abwassersystemen

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 135/26 A-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Abwasser tec GmbH, August-Schanz-Straße 58, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116337), vertr. d.: Dr. Anna Galor, (Geschäftsführerin), ist am 30.01.2026 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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