Sicherungsmaßnahme
Abwasser tec GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Abwasser tec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.02.2026, Aktenzeichen 810 IN 135/26 A-3-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 135/26 A-3-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 116337
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 02.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Christine Tryfon
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Kanalreinigung, Kanalsanierung, Abflussreinigung, Rohrreinigung, Analyse von Abwassersystemen
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 135/26 A-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Abwasser tec GmbH, August-Schanz-Straße 58, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116337), vertr. d.: Dr. Anna Galor, (Geschäftsführerin), ist am 30.01.2026 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.01.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.01.2026