Sicherungsmaßnahme

STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT

Solingen

Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 332/25
Registerbezug
Wuppertal, HRB 16207
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
27.10.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Morgen

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 332/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16207 eingetragenen STARCAR EUROPA SERVICE GROUP AKTIENGESELLSCHAFT, Siemensstraße 2, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Jens-Erik Hilgerloh, Herrn Jannis Calvin Hilgerloh, Herrn Marco Rehberg, Herrn Nima Kalantari, und Herrn Marcus Hungerkamp,

Geschäftszweig: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie das Halten und Verwalten von Vermögenswerten aller Art.

ist am 27.10.2025, um 15:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 332/25
Amtsgericht Hamburg, 27.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme