Forderungsprüfung
Zur Stadt Mainz UG (haftungsbeschränkt)
Würzburg
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Zur Stadt Mainz UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.04.2026, Aktenzeichen IN 136/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 136/24
- Registerbezug
- Würzburg, HRB 17111
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.04.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 136/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zur Stadt Mainz UG (haftungsbeschränkt), Semmelstraße 39, 97070 Würzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kormanec Andrew Jason
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17111
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Cornea Franz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berliner Platz 10, 97080 Würzburg, Gz.: 052461-2024
1. Die Prüfung der bis 21.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 27.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zur Stadt Mainz UG (haftungsbeschränkt), Semmelstraße 39, 97070 Würzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kormanec Andrew Jason
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17111
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Cornea Franz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berliner Platz 10, 97080 Würzburg, Gz.: 052461-2024
1. Die Prüfung der bis 21.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 27.04.2026