Masseunzulänglichkeit
Zur Stadt Mainz UG (haftungsbeschränkt)
Würzburg
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Zur Stadt Mainz UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen IN 136/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 136/24
- Registerbezug
- Würzburg, HRB 17111
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 136/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Zur Stadt Mainz UG (haftungsbeschränkt), Semmelstraße 39, 97070 Würzburg,
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zu berücksichtigen sind das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, (restliche) Gerichtskosten sowie gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren und Verwahrentgelte. Eine Verteilungsmasse ist in Höhe von 13.691,46 EUR vorhanden. Die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO beziffern sich auf 4.224,26 EUR. Forderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 78.060,60 EUR festgestellt. Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO wurde am 22.10.2024 angezeigt. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt. An Insolvenztabellengläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg -Insolvenzgericht- Ottostraße 5, 97070 Würzburg, Geschäftszeichen: IN 136/24 niedergelegt.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Herrmann als Insolvenzverwalter
Amtsgericht Würzburg -Insolvenzgericht-, den 25.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Zur Stadt Mainz UG (haftungsbeschränkt), Semmelstraße 39, 97070 Würzburg,
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zu berücksichtigen sind das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, (restliche) Gerichtskosten sowie gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren und Verwahrentgelte. Eine Verteilungsmasse ist in Höhe von 13.691,46 EUR vorhanden. Die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO beziffern sich auf 4.224,26 EUR. Forderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 78.060,60 EUR festgestellt. Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO wurde am 22.10.2024 angezeigt. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt. An Insolvenztabellengläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg -Insolvenzgericht- Ottostraße 5, 97070 Würzburg, Geschäftszeichen: IN 136/24 niedergelegt.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Herrmann als Insolvenzverwalter
Amtsgericht Würzburg -Insolvenzgericht-, den 25.09.2026