Forderungsprüfung
Zeedz GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Zeedz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.06.2026, Aktenzeichen 3602 IN 2613/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3602 IN 2613/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 232395
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 25.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung und Vertrieb von Apps und Online-Plattformen
Veröffentlichungstext
3602 IN 2613/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zeedz GmbH, c/o Factory Works, Rheinsberger Straße 76/77, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Junglas
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 232395
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zeedz GmbH, c/o Factory Works, Rheinsberger Straße 76/77, 10115 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Junglas
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 232395
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.06.2026