Sicherungsmaßnahme

ZBV-Automation GmbH

Troisdorf

Das Amtsgericht Bonn hat zur ZBV-Automation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.12.2025, Aktenzeichen 97 IN 175/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 175/25
Registerbezug
Siegburg, HRB 2722
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Mark Boddenberg
Im Handelsregister seit
1988
Stammkapital
500.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Automatisierungsanlagen und Automationselementen sowie Elektronikprodukten. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften errichten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 175/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 2722 eingetragenen ZBV-Automation GmbH, Echternacher Str. 3, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Berse, Linzer Str. 25, 53577 Neustadt und Herrn Oliver Berse, Bodenstr. 48, 53773 Hennef

Geschäftszweig: die Herstellung und der Vertrieb von Automatisierungsanlagen und Automationselementen sowie Elektronikprodukten pp

ist am 02.12.2025, um 11:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Mark Boddenberg, Aachener Str. 222, 50931 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

97 IN 175/25
Amtsgericht Bonn, 02.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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