Insolvenzbekanntmachung
ZBV-Automation GmbH
Troisdorf
Das Amtsgericht Bonn hat zur ZBV-Automation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 97 IN 175/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 175/25
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 2722
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1988
- Stammkapital
- 500.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und der Vertrieb von Automatisierungsanlagen und Automationselementen sowie Elektronikprodukten. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften errichten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 175/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 2722 eingetragenen ZBV-Automation GmbH, Echternacher Str. 3, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Berse, Linzer Str. 25, 53577 Neustadt und Herrn Oliver Berse, Bodenstr. 48, 53773 Hennef
ist die Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) eingesehen werden.
97 IN 175/25
Amtsgericht Bonn, 11.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 2722 eingetragenen ZBV-Automation GmbH, Echternacher Str. 3, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Berse, Linzer Str. 25, 53577 Neustadt und Herrn Oliver Berse, Bodenstr. 48, 53773 Hennef
ist die Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) eingesehen werden.
97 IN 175/25
Amtsgericht Bonn, 11.03.2026