Forderungsprüfung
Zauritz Obermain Wohnbau GmbH & Co. KG
Lichtenfels
Das Amtsgericht Coburg hat zur Zauritz Obermain Wohnbau GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2024, Aktenzeichen IN 170/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 170/23
- Registerbezug
- Coburg, HRA 4811
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 05.06.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 170/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zauritz Obermain Wohnbau GmbH & Co. KG, Marktplatz 30, 96215 Lichtenfels, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Terrasol-Energy GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Kettner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 4811
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 05.06.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zauritz Obermain Wohnbau GmbH & Co. KG, Marktplatz 30, 96215 Lichtenfels, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Terrasol-Energy GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Kettner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 4811
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 05.06.2024