Forderungsprüfung
ZaunXpert UG
Rosenheim
Das Amtsgericht Rosenheim hat zur ZaunXpert UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 608 IN 450/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rosenheim
- Aktenzeichen
- 608 IN 450/24
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 29710
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
608 IN 450/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ZaunXpert UG, Westerndorfer Str. 107, 83026 Rosenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Mihelin Franjo
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 29710
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 22.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ZaunXpert UG, Westerndorfer Str. 107, 83026 Rosenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Mihelin Franjo
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 29710
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 22.10.2026