Insolvenzbekanntmachung
ZaunXpert UG
Rosenheim
Das Amtsgericht Rosenheim hat zur ZaunXpert UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2026, Aktenzeichen 608 IN 450/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rosenheim
- Aktenzeichen
- 608 IN 450/24
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 29710
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.02.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
608 IN 450/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ZaunXpert UG, Westerndorfer Str. 107, 83026 Rosenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Mihelin Franjo
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 29710
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung zu dem beabsichtigten Vergleich mit dem Finanzamt Rosenheim bzgl. der geltend gemachten Anfechtungsansprüche
und
2. Zustimmung zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung von Ansprüchen (Anfechtungs-, Haftungs- oder sonstigen Ansprüchen) mit erheblichem Streitwert (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO) unter Einschluss des Abschlusses von Vergleichen, dem Verzicht oder teilweisem Verzicht auf Forderungen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.02.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 02.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ZaunXpert UG, Westerndorfer Str. 107, 83026 Rosenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Mihelin Franjo
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 29710
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung zu dem beabsichtigten Vergleich mit dem Finanzamt Rosenheim bzgl. der geltend gemachten Anfechtungsansprüche
und
2. Zustimmung zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfolgung von Ansprüchen (Anfechtungs-, Haftungs- oder sonstigen Ansprüchen) mit erheblichem Streitwert (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO) unter Einschluss des Abschlusses von Vergleichen, dem Verzicht oder teilweisem Verzicht auf Forderungen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.02.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 02.02.2026