Forderungsprüfung

Z-Sicherheit UG (haftungsbeschränkt)

Hamm

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Z-Sicherheit UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 252 IN 127/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 127/25
Registerbezug
Hamm, HRB 8396
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.10.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
1 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Einbringung von Bewachungs- und Sicherheitsleistungen zum Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen, insbesondere die Erbringung von Leistungen im Bereich Veranstaltungs-, Werk-, Brandschutz und Baustellenbewachung.
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 127/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8396 eingetragenen Z-Sicherheit UG (haftungsbeschränkt), Große Kamp 10, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adalbert Kryspin Zacholski, Große Kamp 10 , 59063 Hamm

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen Nr. 17 bis Nr. 31 werden einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 127/25
Amtsgericht Dortmund, 14.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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