Sicherungsmaßnahme
Z-Sicherheit UG (haftungsbeschränkt)
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Z-Sicherheit UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.12.2025, Aktenzeichen 252 IN 127/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 252 IN 127/25
- Registerbezug
- Hamm, HRB 8396
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.12.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Frank W. Stroot
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 127/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8396 eingetragenen Z-Sicherheit UG (haftungsbeschränkt), Große Kamp 10, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adalbert Kryspin Zacholski,
Geschäftszweig: die Einbringung von Bewachungs- und Sicherheitsleistungen zum Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen, pp
ist am 02.12.2025, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Klutestraße 3, 59063 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
252 IN 127/25
Amtsgericht Dortmund, 02.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 8396 eingetragenen Z-Sicherheit UG (haftungsbeschränkt), Große Kamp 10, 59063 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Adalbert Kryspin Zacholski,
Geschäftszweig: die Einbringung von Bewachungs- und Sicherheitsleistungen zum Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen, pp
ist am 02.12.2025, um 13:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank W. Stroot, Klutestraße 3, 59063 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
252 IN 127/25
Amtsgericht Dortmund, 02.12.2025