Restschuldbefreiung
Yildirim, Metin
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Yildirim, Metin eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2025, Aktenzeichen 251 IN 67/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 251 IN 67/21
- Registerbezug
- Dortmund, HRA 18662
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.04.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 67/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, geboren am 01.01.1967, ehemals handelnd unter der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.06.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 aus.
251 IN 67/21
Amtsgericht Dortmund, 28.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Metin Yildirim, Wrangelstr. 6, 44339 Dortmund, geboren am 01.01.1967, ehemals handelnd unter der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 18662 eingetragenen Firma "Yildirim Transporte e. K."
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.06.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 aus.
251 IN 67/21
Amtsgericht Dortmund, 28.04.2025