Vergütungsfestsetzung
y-piping design UG (haftungsbeschränkt)
Alfter
Das Amtsgericht Bonn hat zur y-piping design UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 99 IN 120/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 120/19
- Registerbezug
- Bonn, HRB 22245
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 120/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22245 eingetragenen y-piping design UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 503, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Onur Alp Yilmaz, Hauptstraße 503, 53347 Alfter
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 05.10.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 7.500,00 EUR bei der Zahlstelle Bonn, Bundesbank Filiale Köln IBAN DE91 3700 0000 0038 0015 10 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
99 IN 120/19
Amtsgericht Bonn, 04.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22245 eingetragenen y-piping design UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 503, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Onur Alp Yilmaz, Hauptstraße 503, 53347 Alfter
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 05.10.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 7.500,00 EUR bei der Zahlstelle Bonn, Bundesbank Filiale Köln IBAN DE91 3700 0000 0038 0015 10 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis mit dem Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
99 IN 120/19
Amtsgericht Bonn, 04.08.2026