Insolvenzbekanntmachung
y-piping design UG (haftungsbeschränkt)
Alfter
Das Amtsgericht Bonn hat zur y-piping design UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2026, Aktenzeichen 99 IN 120/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 120/19
- Registerbezug
- Bonn, HRB 22245
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 120/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22245 eingetragenen y-piping design UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 503, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Onur Alp Yilmaz, Hauptstraße 503, 53347 Alfter
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
99 IN 120/19
Amtsgericht Bonn, 20.10.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22245 eingetragenen y-piping design UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 503, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Onur Alp Yilmaz, Hauptstraße 503, 53347 Alfter
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
99 IN 120/19
Amtsgericht Bonn, 20.10.2026