Sicherungsmaßnahme
WWS - Sicherheitsdienst GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur WWS - Sicherheitsdienst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.02.2026, Aktenzeichen 810 IN 1861/25 W-17-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1861/25 W-17-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 42192
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 10.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Arno Wolf
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 30.677,51 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Bewachungsaufgaben und von Arbeitssicherheitsberatungen mit Ausnahme von Rechtsberatungen.
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1861/25 W-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WWS - Sicherheitsdienst GmbH, Steinbacher Straße 8, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 42192), vertr. d.: Peter Harald Wolfgang Michael Herrmann, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2026 um 17:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.02.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.02.2026