Sicherungsmaßnahme
Wüstefeld Bau & Wohnen GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Wüstefeld Bau & Wohnen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2025, Aktenzeichen 620 IN 2640/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 2640/25
- Registerbezug
- Duisburg, HRB B 23600
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Maximilian van Kell
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2640/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23600 eingetragenen Wüstefeld Bau & Wohnen GmbH, Arnold-Dehnen-Str. 40, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Wüstefeld, Arnold-Dehnen-Str. 40, 47138 Duisburg
ist am 06.11.2025, um 10:44 angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 2640/25
Amtsgericht Duisburg, 06.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 23600 eingetragenen Wüstefeld Bau & Wohnen GmbH, Arnold-Dehnen-Str. 40, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Wüstefeld, Arnold-Dehnen-Str. 40, 47138 Duisburg
ist am 06.11.2025, um 10:44 angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Maximilian van Kell, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 2640/25
Amtsgericht Duisburg, 06.11.2025