Forderungsprüfung
WS Schmuck GmbH
Fürth
Das Amtsgericht Fürth hat zur WS Schmuck GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen IN 45/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 45/24
- Registerbezug
- Fürth, HRB 20319
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 45/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WS Schmuck GmbH, Fürther Freiheit 8 - 10, 90762 Fürth,
vertreten durch den Geschäftsführer Mittler Peter
Registergericht Fürth HRB 20319
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rothe - Winter, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 24/0030
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 29 - 31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 16.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WS Schmuck GmbH, Fürther Freiheit 8 - 10, 90762 Fürth,
vertreten durch den Geschäftsführer Mittler Peter
Registergericht Fürth HRB 20319
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rothe - Winter, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 24/0030
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 29 - 31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 16.09.2026