Insolvenzbekanntmachung
WS Schmuck GmbH
Fürth
Das Amtsgericht Fürth hat zur WS Schmuck GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.04.2024, Aktenzeichen IN 45/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 45/24
- Registerbezug
- Fürth, HRB 20319
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 45/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WS Schmuck GmbH, Fürther Freiheit 8 - 10, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Mittler Peter
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 20319
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rothe - Winter, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 24/0030
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 13.06.2024, 09:00 Uhr, 2. OG, Bäumenstraße 28, Fürth, um Zustimmung zu folgendem Punkt:
Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin, bestehend aus dem Sachanlagevermögen, den immateriellen Wirtschaftsgütern und dem Vorratsvermögen, soll im Rahmen des Unternehmenskaufvertrags vom 26.03.2024 an die Mittler Commerce GmbH zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 46.500 € veräußert werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 09.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WS Schmuck GmbH, Fürther Freiheit 8 - 10, 90762 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Mittler Peter
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 20319
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rothe - Winter, Rückersdorfer Straße 18, 90552 Röthenbach, Gz.: 24/0030
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 13.06.2024, 09:00 Uhr, 2. OG, Bäumenstraße 28, Fürth, um Zustimmung zu folgendem Punkt:
Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin, bestehend aus dem Sachanlagevermögen, den immateriellen Wirtschaftsgütern und dem Vorratsvermögen, soll im Rahmen des Unternehmenskaufvertrags vom 26.03.2024 an die Mittler Commerce GmbH zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 46.500 € veräußert werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 09.04.2024