Forderungsprüfung
M. Akpinar Bohr- und Ramm GmbH Schrobenhausen
Schrobenhausen
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur M. Akpinar Bohr- und Ramm GmbH Schrobenhausen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 1 IN 56/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- 1 IN 56/16
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 101680
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2000
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung von Bohrlöchern und das Rarmigewerbe.
Veröffentlichungstext
1 IN 56/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M. Akpinar Bohr- und Ramm GmbH Schrobenhausen, Rinderhofer Breite 20, 86529 Schrobenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Bats Mykola, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 101680
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 und nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 02.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M. Akpinar Bohr- und Ramm GmbH Schrobenhausen, Rinderhofer Breite 20, 86529 Schrobenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Bats Mykola, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 101680
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 und nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 02.11.2026