Sicherungsmaßnahme
WPX Faserkeramik GmbH
Troisdorf
Das Amtsgericht Bonn hat zur WPX Faserkeramik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.05.2026, Aktenzeichen 99 IN 116/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 116/26
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 13324
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Michael Wilbert
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 116/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13324 eingetragenen WPX Faserkeramik GmbH, Redcarstr. 44B, 53842 Troisdorf, frühere Anschrift: Belgische Allee 59 d, 53842 Troisdorf, sowie Josef-Kitz-Straße 30, 53840 Troisdorf,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mathias Kunz, Danzigerstr. 30, 72108 Rottenburg
Geschäftszweig: Die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von faserkeramischen Materialien, insbesondere von WHIPOX ROxidfaserkeramik
ist am 13.05.2026, um 14:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wilbert, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 116/26
Amtsgericht Bonn, 13.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 13324 eingetragenen WPX Faserkeramik GmbH, Redcarstr. 44B, 53842 Troisdorf, frühere Anschrift: Belgische Allee 59 d, 53842 Troisdorf, sowie Josef-Kitz-Straße 30, 53840 Troisdorf,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mathias Kunz, Danzigerstr. 30, 72108 Rottenburg
Geschäftszweig: Die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von faserkeramischen Materialien, insbesondere von WHIPOX ROxidfaserkeramik
ist am 13.05.2026, um 14:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wilbert, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
99 IN 116/26
Amtsgericht Bonn, 13.05.2026