Forderungsprüfung
wohnstore kiessling objekt gmbh
Plauen
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur wohnstore kiessling objekt gmbh eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.09.2026, Aktenzeichen 420 IN 1326/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 420 IN 1326/25
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26528
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 07.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Lieferung, Verlegung und Montage von Produkten zur Raumgestaltung, insbesondere von Bodenbelägen aller Art im Objektbereich
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 1326/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der wohnstore kiessling objekt gmbH, Haselbrunner Straße 98, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26528
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Klaus Kießling
ergeht am 01.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Andreas Hiecke zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 420 IN 1326/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der wohnstore kiessling objekt gmbH, Haselbrunner Straße 98, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26528
vertreten durch den Geschäftsführer Mike Klaus Kießling
ergeht am 01.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Andreas Hiecke zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.