Insolvenzplan
WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Landshut
Das Amtsgericht Landshut hat zur WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.11.2021, Aktenzeichen IN 413/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 413/20
- Registerbezug
- Landshut, HRA 10841
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.11.2021
- Rechtsform
- UG & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 413/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10841
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Gläubigerversammlung soll darüber entscheiden, ob dem Abschluss des Kaufvertrags gemäß notarieller Urkunde des Notars Christian Steer, Isargestade 748, 84028 Landshut, vom 27.10.2021, URNr. 2717/2021, zwischen dem Unterzeichner als Insolvenzverwalter der WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, der WKA Am Scheibelberg 2 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, der WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und der Windpark Am Scheibelberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG als Verkäufer auf der einen Seite und der Windpark Hattenbach GmbH & Co.KG als Käufer auf der anderen Seite, nebst Bezugsurkunde vom 26.10.2021 (URNTr. 2711/2021 des Notars Christian Steer, Isargestade 748, 84028 Landshut) zugestimmt wird.
Die Gläubiger mögen bei Ihrer Entscheidung bedenken, dass
nur über das vorgeschlagene Verwertungsszenario eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung unter Minimierung der Risiken auch für die einfachen ungesicherten Gläubiger gewährleistet werden kann;
das durchgeführte Bieterverfahren ein bestmögliches Ergebnis für sämtliche Verfahrensbeteiligten gewährleistet;
ein Insolvenzplan schon aufgrund der unklaren Eigentümerstruktur bei der WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, der WKA Am Scheibelberg 2 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und der WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ausscheidet (vgl. unter Abschnitt C)l.3. in den jeweiligen Massezulänglichkeitsgutachten sowie in den Berichten gemäß 8 156 InsO jeweils unter Abschnitt C)I.3. in den Insolvenzverfahren der WKAs Am Scheibelberg 1, 2 und 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGs), ausscheidet;
die Insolvenzschuldnerin mit einem Massezufluss jedenfalls in Höhe der Feststellungspauschale gemäß 8 171 Abs. 1 InsO in Höhe von 4% des auf die Insolvenzschuldnerin entfallenden Kaufpreises und der Verwertungspauschale gemäß $ 171 Abs. 2 InsO in Höhe von 5% des es auf die Insolvenzschuldnerin entfallenden Kaufpreises rechnen kann.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.12.2021 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 05.11.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10841
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Gläubigerversammlung soll darüber entscheiden, ob dem Abschluss des Kaufvertrags gemäß notarieller Urkunde des Notars Christian Steer, Isargestade 748, 84028 Landshut, vom 27.10.2021, URNr. 2717/2021, zwischen dem Unterzeichner als Insolvenzverwalter der WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, der WKA Am Scheibelberg 2 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, der WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und der Windpark Am Scheibelberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG als Verkäufer auf der einen Seite und der Windpark Hattenbach GmbH & Co.KG als Käufer auf der anderen Seite, nebst Bezugsurkunde vom 26.10.2021 (URNTr. 2711/2021 des Notars Christian Steer, Isargestade 748, 84028 Landshut) zugestimmt wird.
Die Gläubiger mögen bei Ihrer Entscheidung bedenken, dass
nur über das vorgeschlagene Verwertungsszenario eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung unter Minimierung der Risiken auch für die einfachen ungesicherten Gläubiger gewährleistet werden kann;
das durchgeführte Bieterverfahren ein bestmögliches Ergebnis für sämtliche Verfahrensbeteiligten gewährleistet;
ein Insolvenzplan schon aufgrund der unklaren Eigentümerstruktur bei der WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, der WKA Am Scheibelberg 2 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und der WKA Am Scheibelberg 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ausscheidet (vgl. unter Abschnitt C)l.3. in den jeweiligen Massezulänglichkeitsgutachten sowie in den Berichten gemäß 8 156 InsO jeweils unter Abschnitt C)I.3. in den Insolvenzverfahren der WKAs Am Scheibelberg 1, 2 und 4 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KGs), ausscheidet;
die Insolvenzschuldnerin mit einem Massezufluss jedenfalls in Höhe der Feststellungspauschale gemäß 8 171 Abs. 1 InsO in Höhe von 4% des auf die Insolvenzschuldnerin entfallenden Kaufpreises und der Verwertungspauschale gemäß $ 171 Abs. 2 InsO in Höhe von 5% des es auf die Insolvenzschuldnerin entfallenden Kaufpreises rechnen kann.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.12.2021 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 05.11.2021