Forderungsprüfung
WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Landshut
Das Amtsgericht Landshut hat zur WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.01.2024, Aktenzeichen IN 413/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 413/20
- Registerbezug
- Landshut, HRA 10841
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 05.01.2024
- Rechtsform
- UG & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 413/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10841
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.01.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.02.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 03.01.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WKA Am Scheibelberg 1 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Äußere Regensburger Straße 29, 84034 Landshut, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Windpark Am Scheibelberg Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Schulze York
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 10841
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.01.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.02.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 03.01.2024