Insolvenzbekanntmachung
Winkler Hotelbetriebs GmbH
Breitengüßbach
Das Amtsgericht Bamberg hat zur Winkler Hotelbetriebs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.06.2026, Aktenzeichen IN 119/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 119/25
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 7978
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 11.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb und die Anpachtung von Hotels und gastronomischen Einrichtungen jeglicher Art und deren Betreibung, Vermittlung und Beratung, die Betriebsführung und Vermarktung von Hotels und gastronomischen Einrichtungen jeglicher Art, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Kongressen, Catering und Lieferservice jeglicher Art, die Vermittlung und das Angebot von Hotel- und Reisedienstleistungen per Internet.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 119/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winkler Hotelbetriebs GmbH, Seebaumstraße 4, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch den Geschäftsführer Winkler Andreas
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 7978
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Abstimmung über den Vergleich vom 10.06.2026 zwischen der Techniker Krankenkasse K.d.ö.R., Habichtstr. 28, 22305 Hamburg und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Moritz Beindorff Ottostraße 21, 80333 München zur Zahlung eines Betrags von EUR 25.000,00 durch die Techniker Krankenkasse K.d.ö.R. zur vollständigen Abgeltung sämtlicher möglicher Ansprüche wegen anfechtbarer Rechtshandlungen gemäß § 133 Abs. 1, 2 InsO einschließlich etwaiger Zinsforderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Winkler Hotelbetriebs GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.07.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 11.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Winkler Hotelbetriebs GmbH, Seebaumstraße 4, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch den Geschäftsführer Winkler Andreas
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 7978
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Abstimmung über den Vergleich vom 10.06.2026 zwischen der Techniker Krankenkasse K.d.ö.R., Habichtstr. 28, 22305 Hamburg und dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Moritz Beindorff Ottostraße 21, 80333 München zur Zahlung eines Betrags von EUR 25.000,00 durch die Techniker Krankenkasse K.d.ö.R. zur vollständigen Abgeltung sämtlicher möglicher Ansprüche wegen anfechtbarer Rechtshandlungen gemäß § 133 Abs. 1, 2 InsO einschließlich etwaiger Zinsforderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Winkler Hotelbetriebs GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.07.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 11.06.2026