Sicherungsmaßnahme
Wind Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Seevetal
Das Amtsgericht Lüneburg hat zur Wind Umwelttechnik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.12.2025, Aktenzeichen 47 IN 63/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lüneburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 63/25
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 203440
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 16.12.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
47 IN 63/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wind Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Hittfelder Kirchweg 21, 21220 Seevetal (AG Lüneburg, HRA 203440), vertr. d.: 1. Wind Besitz- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Hittfelder Kirchweg 21, 21220 Seevetal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hartmut Wilhelm Gustav Sauk, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 01.12.2025 um 09:40 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 15.12.2025
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 15.12.2025