Forderungsprüfung

WILMA. Der NEUBRANDENBURGER PFLEGEDIENST - Gesellschaft für Dienste im Alter mbH

Neubrandenburg

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat zur WILMA. Der NEUBRANDENBURGER PFLEGEDIENST - Gesellschaft für Dienste im Alter mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.06.2026, Aktenzeichen 702 IN 509/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 509/25
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 20260
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
29.06.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Förderung, Begleitung, Pflege und Beratung von Menschen mit Pflegebedürftigkeit
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

702 IN 509/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WILMA. Der NEUBRANDENBURGER PFLEGEDIENST - Gesellschaft für Dienste im Alter mbH, Neustrelitzer Straße 20, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführerinnen Julia Brendicke und Lisa Cziborra
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20260
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schürmann, Marienstraße 7, 17235 Neustrelitz, Gz.: 000117-25/AS

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen Dritte zu marktüblichen Konditionen mit der Ermittlung komplexer Ansprüche (hier insbesondere Schadensersatz und Anfechtungsansprüche) und mit der Erstellung der erforderlichen Dokumentation zu Lasten der Insolvenzmasse zu beauftragen sowie die Forderungen gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die einzelnen Forderungen abzuschließen.
wird bestimmt auf
Freitag, 10.07.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 5, 1. OG, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, Neubrandenburg, 17033 Neubrandenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zu der oben beschriebenen Ermächtigung gilt gem. § 160 InsO als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Gerichtsgebäude mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit zum Termin zu gewährleisten, berücksichtigen Sie bitte mögliche Wartezeiten. Bitte bringen Sie nur das unbedingt erforderliche Gepäck mit. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen sowie Betäubungsmitteln im Gerichtsgebäude ist grundsätzlich untersagt. Gültige amtliche Lichtbildausweise sind zur Prüfung der Personenidentität mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 26.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Sicherungsmaßnahme
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