Forderungsprüfung

Call und Sale Neustrelitz GmbH

Neustrelitz

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat zur Call und Sale Neustrelitz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 701 IN 307/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neubrandenburg
Aktenzeichen
701 IN 307/20
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 7392
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
03.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Dialog-Marketing sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

701 IN 307/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Call und Sale Neustrelitz GmbH, Zierker Straße 9, 17235 Neustrelitz, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Hüsch
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 7392
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 02.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22 - 42 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 30.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 02.11.2026
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